Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FahrKartenAgentur Königs Wusterhausen, Bernau und Anklam
01.01.2021
Die FahrKartenAgentur tritt als Vermittler von Beförderungsleistungen der Deutschen Bahn AG, FlixBus und des VBB ( Verkehrsverbund Brandenburg Berlin) auf.
Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung von Fahrscheinen. Grundlage für genannte Buchungen bzw. die Vermittlungen sind nach folgende allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit seiner Buchung, Fax, schriftlich, fernmündlich oder persönlich anerkennt. Außerdem gelten die AGB der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Hier können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückbuchung sowie anderer Einzelheiten des Vertrages geregelt sein.
1. Abschluss des Beförderungsvertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (Fax) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich zur Vermittlung eines Beförderungsvertrages. Dieser wird für uns hinsichtlich des Preises erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung der Reise und den Preis mündlich, schriftlich oder per Fax bestätigt haben bzw. wir die Fahrscheine übergeben.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung.
Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung bzw. Fahrscheine unverzüglich auf Ihre Richtigkeit zu prüfen und uns ggf. über Abweichungen sofort zu informieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
2. Umbuchung/Stornierung
Eine Umbuchung oder Stornierung ist nur gegen Vorlage eines in Bernau oder Königs Wusterhausen gekauften Original-Fahrscheines möglich. Bei FlixBus / FlixTrain wird bei Umbuchungen Stornierungen ein Serviceentgelt von 3,00 € erhoben.
Beachten Sie bitte die AGB der Verkehrsunternehmen (Storno- und Untersuchungsbedingungen mitunter 100%). Maßgebend für die Bearbeitung ist der Eingang innerhalb unserer Geschäftszeiten. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten in Rechnung zustellen. Bei der Erstattung von Fahrkarten die nicht bei uns gekauft wurden, behalten wir uns vor, ein Serviceentgelt von 3,00 € zu erheben sowie die Systemgebühr.
3. Haftung
Bei vermittelten Leistungen haften wir lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen und Weitergabe der Informationen an den Kunden. Wir haften nicht für die Leistungserbringung selbst.
4. Haftungsbegrenzung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die FahrKartenAgentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die FahrKartenAgentur nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Besteller eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
5. Allgemeines
Mündliche Abreden, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Bezahlung
Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal der FahrKartenAgentur ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,00 EUR zu wechseln und Cent stücke im Betrag von mehr als 0,10 EUR sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
Soweit das Personal Geldbeträge über 10,00 EUR nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Es ist Sache des Fahrgastes, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Geschäftsstelle der FahrKartenAgentur in 15711 Königs Wusterhausen abzuholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, wird kein Beförderungsvertrag über die FahrKartenAgentur vermittelt.
Bei Überzahlungsgutscheinen der DB berechnen wir je angefangene 10,00 € ein Gebühr von 1,00 €.
Beanstandungen des Wechselgeld oder der vom Personal ausgestellten Quittung müssen sofort vorgebracht werden.
7. Kauf auf Rechnung
Für den Verkauf von Fahrkarten auf Rechnung wird kein Entgelt erhoben.
8. Schriftliche Fahrplan und Tarifauskünfte sowie Preise und Serviceentgelte
Für die Erstellung von Bescheinigungen über Fahrpreise und sonstige Entgelte des Personenverkehrs ohne Fahrkartenkauf und/oder schriftliche Tarifauskünfte(ausschließlich aktueller Tarifstand), die nicht in Verbindung mit einer beabsichtigten Reise stehen, wird je Auskunftsfall ein Entgelt in Höhe von 2,00 € erhoben.
Für schriftliche Reiseauskünfte ohne gleichzeitigen Kauf einer Fahrkarte wird ein Pfand von 2,00 EURO berechnet. Dieser wird beim Kauf der Fahrkarte verrechnet
Einlösen von Mitfahrergutscheine Bahncard Gutscheine je Gutschein für Reservierungen zu Aktionspreisen der Bahn oder nur Platzkarten berechnen wir 3,00 € je Richtung/ Auftrag. Für Fahrkarten mit Großkundennummer BMIS / Dienstantritt - Bundeswehr erheben wir ein Serviceentgelt von 3,00 €
Vorstehend genannte Entgelte enthalten die gesetzlichen Steuern.